Schule für Rettungssanitäter
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter stellt seit 1976 die Grundqualifikation des im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiters dar und hat auch weiterhin Bestand. Die Aufgabe des Rettungssanitäters besteht darin, eigenverantwortlich qualifizierte Krankentransporte durchzuführen sowie gemäß des aktuellen Standes des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes die Fahrer- und Helferfunktion in der Notfallrettung auszuüben.
Der notfallmedizinische Wandel hat auch in der Ausbildung zum Rettungssanitäter Einzug gehalten. Standen einst ausschließlich medizinische Themenbereiche im Fokus, so sieht die aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zunehmend auch Unterweisungsinhalte im Segment der Softskills, wie das Zusammenarbeiten in Gruppen und Teams, als wesentlichen Ausbildungsbestandteil vor.
Wir sind aktuell auf der Suche nach einem Honorardozenten (m/w/d) für die Rettungssanitäterausbildung - hier erfahren Sie mehr zu der Stelle.