Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,


Die Behandlung kranker Menschen im Städtischen Klinikum Braunschweig erfordert Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme von Patienten und Patientinnen, Begleitpersonen und Besuchenden.
Die nachfolgende Hausordnung ist daher für diesen Personenkreis verbindlich.


§ 1 Allgemeines
Bitte richten Sie sich nach den Anordnungen Ihres Arztes und Ihrer Ärztin, des Pflegepersonals und der Verwaltung des Klinikums.

Im Interesse aller Patienten und Patientinnen und Besuchenden ist im gesamten Bereich des Klinikums jeglicher Lärm, z. B. durch laute Unterhaltung, Radio und Fernsehen, zu vermeiden.

Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung über das Referat für Kommunikation und Medien. Für jede Bildaufnahme ist mindestens eine mündliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen (bzw. von deren gesetzlichen Vertretern) nötig. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Bilder zu medizinisch-dokumentarischen Zwecken.

Betteln, Werben, Anbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten und Handzetteln sowie parteipolitische Betätigungen sind im gesamten Bereich des Klinikums untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Verwaltung des Klinikums.

Wir bitten die Patienten und Patientinnen, die sich außerhalb der Patientenzimmer aufhalten, geeignete Oberbekleidung, z. B. einen Bademantel oder einen Trainingsanzug, zu tragen.

Die Bett- und Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Um allen Mitpatienten und Mitpatientinnen ausreichend Nachtruhe zu gönnen, bitten wir Sie, diese einzuhalten.

Der Umgang mit offenem Licht und Feuer (z. B. Kerzen) ist in allen Teilen des Klinikums untersagt.

Das Mitführen von Waffen jeglicher Art (z.B. Messer, Schlagstock, Reizgase, Schusswaffen usw.) auf dem Klinikumsgelände und in den Liegenschaften ist untersagt.


§ 2 Lob/Beschwerden/Anregungen
Für Lob, Beschwerden und Anregungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt und Ihre Ärztin oder das Pflegepersonal, das Ideen- und Beschwerdemanagement oder an die Patientenfürsprecherin bzw. den Patientenfürsprecher.


§ 3 Klinikumseinrichtung
Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen des Klinikums, wie z.B. Patientenzimmer, Mobiliar, Bäder und Toiletten, mit Sorgfalt. Mutwillige Sachbeschädigung sowie die Entwendung von Gegenständen und Materialien des Klinikums werden zur Anzeige gebracht. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten und Patientinnen während des Klinikaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.

Technische Anlagen (Aufzüge, Transporteinrichtungen, Sprech- und Rufanlagen) dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.

Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht werden (z. B. Unterkeilen von Brandschutztüren).

Bitte vermeiden Sie Verunreinigungen der Räumlichkeiten und des Inventars, der Parkwege, Gartenanlagen und des sonstigen Klinikumsgeländes. Nutzen Sie für Abfälle die vorbestimmten Behälter.

Das Betreten von Funktions-, Personal-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.

§ 4 Straßenverkehr auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände des Klinikums gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Das Abstellen der Fahrzeuge von Patienten und Patientinnen oder Besuchenden ist innerhalb des Betriebsgeländes nur auf dem kostenpflichtigen Parkplatz möglich. Die jeweils gültigen Tarife erfahren Sie an der Parkplatzzufahrt, an der Information oder direkt am Kassenautomaten.

Das Parken auf besonders gekennzeichneten Plätzen und Flächen ist nur autorisierten Personen gestattet. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge werden durch die Verwaltung des Klinikums kostenpflichtig abgeschleppt.

Das Klinikum übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust abgestellter Fahrzeuge durch Dritte.

Das Fahren und Abstellen von Fahrrädern und E-Roller auf Gehwegen und im Gebäude ist, mit Ausnahme von Therapiefahrrädern, nicht gestattet.

Das Führen von Fahrzeugen und/oder Maschinen auf dem Gelände des Klinikums unter Einfluss von Alkohol und/oder anderer Drogen ist untersagt.

§ 5 Rauchen, Alkohol und Drogen
Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke und die Einnahme von Drogen sowie deren Mitführen sind mit dem Aufenthalt im Klinikum nicht vereinbar. Zu Ihrem Wohl und dem Wohl der Mitpatienten und Mitpatientinnen ist der Genuss der v. g. Mittel in sämtlichen Räumlichkeiten sowie auf dem gesamten Gelände des Klinikums untersagt. Ausgenommen ist der bestimmungsgemäße Gebrauch ärztlich verordneter Medikamente, ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und im Bedarfsfall vorzulegen.

Soweit Sie dennoch nicht auf das Rauchen verzichten können, rauchen Sie bitte in den dafür bestimmten Bereichen. In den Gebäuden und vor den Eingängen ist das Rauchen nicht gestattet, dies gilt auch für Rauchersatzmittel (z. B. elektrische Zigaretten).

Das Konsumieren von Cannabis oder anderer Drogen ist auch in den ausgewiesenen Raucherbereichen ausdrücklich untersagt.

Die Raucherzonen sind frei von Brandlasten zu halten und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Zigarettenreste dürfen nicht unsachgemäß weggeworfen werden (z. B. in Papierkörbe, auf Fußböden, Blumenkästen oder in die Außenanlage), sie sind vielmehr in den hierfür vorgesehenen feuerfesten Behältern zu entsorgen.

§ 6 Sicherheit/Verwahrung von Geld und Wertsachen
Wir empfehlen Ihnen, nur die Gegenstände des täglichen Bedarfes in Ihrem Patientenzimmer aufzubewahren.
Ihr Bargeld, Ihre Wertpapiere und Wertsachen können Sie in Ausnahmefällen gegen Quittung in der Patientenaufnahme unentgeltlich zur Verwahrung abgeben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, nicht benötigte Geldbeträge und alle sonstigen Wertgegenstände Ihren Angehörigen mitzugeben.

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen kann durch das Klinikum nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeitenden übernommen werden. Dies gilt auch bei Verlust von Geld- und Wertsachen, die nicht der Verwaltung zur Verwahrung übergeben wurden.

Diebstähle melden Sie bitte umgehend dem Pflegepersonal.

Das persönliche Eigentum von Patienten und Patientinnen, die in bewusstlosem oder nicht ansprechbarem Zustand eingeliefert werden, wird vom Aufnahmepersonal zusammen mit einem Zeugen oder einer Zeugin festgestellt, schriftlich dokumentiert und an die nachbetreuende Station übergeben.

Der Nachlass eines Patienten oder einer Patientin wird nur an Angehörige/Erbberechtigte oder bevollmächtigte Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausgehändigt.

Zurückgelassene oder vergessene Gegenstände des täglichen Bedarfs gehen in das Eigentum des Klinikums über und werden entsorgt, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.

§ 7 Besuche und Besuchszeiten
Sie können täglich Besuch empfangen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Verwandten, Freunde und Freundinnen um Besuch vorzugsweise in den Nachmittags- bzw. Abendstunden zu bitten. Denken Sie bitte daran, dass die meisten Untersuchungen und Behandlungen bis 14:00 Uhr vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie außerdem Rücksicht auf den Gesundheitszustand und das Ruhebedürfnis Ihrer Mitpatienten und Mitpatientinnen.

Um der Genesung aller Patienten und Patientinnen Genüge zu tun, halten wir eine maximale Besucherzahl von drei pro Patient:in für sinnvoll und praktikabel.
Sollten sich andere Patienten und Patientinnen durch größere Besucherzahlen gestört fühlen, ist das Pflegepersonal aufgefordert und ermächtigt, regulierend einzugreifen.

Während der Visiten oder pflegerischen Tätigkeiten bitten wir Besuchende, das Patientenzimmer zu verlassen.

In bestimmten Bereichen, z. B. Intensivstationen, Infektionszimmern oder in der Psychiatrie, können Besuchsmöglichkeiten zeitlich eingeschränkt sein. Informieren Sie sich bitte beim Pflegepersonal.

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen Zutritt zu den Stationsbereichen.

In den Risikobereichen, wie der Onkologie, der Geriatrie, der Neonatologie sowie den Intensivstationen gilt eine maximale Besucheranzahl von zwei Personen. Wir bitten Sie, diese Anzahl zum Schutz unserer Patienten und Patientinnen nicht zu überschreiten. Die Beschäftigten sind bei einer Missachtung der Regularien aufgefordert und ermächtigt, regulierend einzugreifen.

Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden bzw. in deren Haushalt ansteckende Krankheiten herrschen, müssen leider von einem Besuch Abstand nehmen.

Alkoholisierte, verwahrloste oder unter Drogeneinfluss stehende Besuchende können des Hauses verwiesen werden.

Durch das Verhalten der Patienten und Patientinnen, Besuchenden oder Dritter dürfen Mitpatienten und Mitpatientinnen, Personal und andere Personen im gesamten Gelände des Klinikums weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.

Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Blindenhunden, nicht erlaubt. Ebenso ist das Füttern von Wildtieren auf dem Gelände des Klinikums verboten.

§ 8 Verpflegung
Für Ihr leibliches Wohl sorgt das hauseigene Küchenteam. Ihre Mahlzeiten werden abwechslungsreich und schmackhaft zubereitet.

Im Einzelfall kann Ihre Verpflegung auch durch besondere ärztliche Verordnung festgelegt sein.

Nicht verzehrte Speisen jeglicher Art dürfen aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken nicht aufbewahrt werden. Die Mitbenutzung des Stationskühlschrankes ist leider nicht möglich.

§ 9 Ehrenamtliche Mitarbeitende
Das Klinikum wird in seiner Aufgabenerfüllung freundlicherweise von vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden, z. B. den „Grünen Damen“, in den Patientenbüchereien sowie in der Seelsorge unterstützt.

Diese ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben sich in Ihrem Interesse der Schweigepflicht unterworfen.

§ 10 Blumen
Bitte bringen Sie aus hygienischen Gründen keine Topfblumen mit. In einigen Bereichen, z. B. den Intensivstationen, ist auch das Mitbringen von Schnittblumen nicht erlaubt.

§ 11 Mobiltelefone/Handys
Ihr Handy können Sie bei uns grundsätzlich einsetzen, außer in sensiblen, besonders gekennzeichneten Bereichen wie z. B. MRT oder Katheter-Labor. Vermeiden Sie jedoch die Nähe zu medizinisch-technischen Geräten (Mindestabstand 1 m) und bedenken Sie, dass sich Ihre Mitmenschen durch lautes Telefonieren gestört fühlen könnten.

§ 12 Benutzung elektrischer Geräte
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte
Das Klinikum bietet die Nutzung von Fernsehgeräten sowie stationären Telefongeräten an. Bitte informieren Sie sich beim Pflegepersonal. Der Betrieb privater Fernsehgeräte ist nicht gestattet.

Rundfunkempfang ist in allen Patientenzimmern möglich. Die Benutzung der Rundfunk- und Fernsehgeräte ist nur nach Rücksprache und unter Rücksichtnahme auf die Mitpatienten und Mitpatientinnen und mit Zimmerlautstärke möglich. Die Verwaltung des Klinikums behält sich das Recht zur Abschaltung eines Gerätes im Einzelfall vor.

(2) Internetnutzung
Das Klinikum bietet seinen Patienten und Patientinnen als Service die Internet-Nutzung an. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt - Internetzugang für Patienten -.

(3) Sonstige elektrische Geräte
Die Benutzung von privaten elektrischen Geräten ist aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet.
Davon ausgenommen sind Geräte für die Körperpflege (z. B. Rasierapparate), Rundfunkgeräte, MP3/CD-Player, Laptops und Handys. Der Betrieb im Patientenzimmer darf die Mitpatienten und Mitpatientinnen nicht stören.

§ 13 Entlassung
Die Entlassung erfolgt, sobald die stationäre Behandlung nach ärztlichem Urteil abgeschlossen ist. Wünschen Sie als Patient:in oder Ihre gesetzliche Vertretung eine vorzeitige Entlassung gegen ärztlichen Rat, ist es erforderlich, dies dem für die Behandlung verantwortlichen Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin schriftlich zu bestätigen. Sie als Patient:in oder Ihre gesetzliche Vertretung, übernehmen in diesem Fall die volle Verantwortung für alle nachteiligen Folgen, die daraus erwachsen können.

§ 14 Hausrechtliche Maßnahmen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können die Verantwortlichen des Klinikums ein Hausverbot aussprechen.
Die Verantwortlichen für hausrechtliche Maßnahmen des Städtischen Klinikums Braunschweig sind in erster Linie die jeweiligen Standortleiter. In den einzelnen Bereichen ist es den Mitarbeitenden allerdings ebenfalls gestattet, ein Hausverbot gegenüber Dritten auszusprechen. Die Standortleiter und/oder Führungskräfte unterstützen die Mitarbeitenden im Bedarfsfall bei der Ausübung hausrechtlicher Maßnahmen.

Bei Patienten und Patientinnen ist dies nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin möglich.

Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Diebstahl) behält sich das Klinikum vor, Strafanzeige/Strafantrag zu erstatten.

Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Braunschweig wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und baldige Genesung.